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   VG Karlsruhe, 06.09.2001 - A 6 K 10135/01   

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VG Karlsruhe, 06.09.2001 - A 6 K 10135/01 (https://dejure.org/2001,12869)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.09.2001 - A 6 K 10135/01 (https://dejure.org/2001,12869)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. September 2001 - A 6 K 10135/01 (https://dejure.org/2001,12869)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Iran: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit für Christen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter; Vorliegen einer politischen Verfolgung; Gleichzeitiges Schutzersuchen von gleichzeitig eingereisten Asylantragstellern; Asylberechtigung durch politische Verfolgung Dritter; Vorliegen einer religiösen Verfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.09.2001 - A 6 K 10135/01
    Politische Verfolgung liegt dann vor, wenn dem Einzelnen durch seinen Heimatstaat oder durch Maßnahmen Dritter, die seinem Heimatstaat zuzurechnen sind, in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, an seine religiöse Grundentscheidung oder an für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen (z.B. seine Ethnie oder Volkszugehörigkeit), gezielte Rechtsverletzungen zugefügt werden, die ihn nach ihrer Intensität und Schwere aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfGE 80, 315, 333 ff.).

    Dies gilt beispielsweise für den Fall einer nach der Flucht eingetretenen landesweiten oder regionalen Verfolgung der Gruppe, der der Asylsuchende zuzuordnen ist; für vom Asylbewerber selbst geschaffene Nachfluchttatbestände gilt dies jedoch nur ausnahmsweise (vgl. BVerfGE 74, 51, 64 ff.; 80, 315, 344 ff.; BVerwGE 85, 139; 87, 152).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.09.2001 - A 6 K 10135/01
    Das Asylgrundrecht beruht auf dem Zufluchtgedanken, mithin auf dem Kausalzusammenhang Verfolgung-Flucht-Asyl (BVerfGE 74, 51, 60).

    Dies gilt beispielsweise für den Fall einer nach der Flucht eingetretenen landesweiten oder regionalen Verfolgung der Gruppe, der der Asylsuchende zuzuordnen ist; für vom Asylbewerber selbst geschaffene Nachfluchttatbestände gilt dies jedoch nur ausnahmsweise (vgl. BVerfGE 74, 51, 64 ff.; 80, 315, 344 ff.; BVerwGE 85, 139; 87, 152).

  • BVerwG, 25.01.1995 - 9 C 279.94

    Ablehnung eines Asylantrages

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.09.2001 - A 6 K 10135/01
    Denn der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angesprochene "nachbarschaftlich-kommunikative Bereich" (vgl. BVerfG, Beschluß vom 01.07.1987, a.a.O.) und die insoweit geschützte "Möglichkeit zum Reden über den eigenen Glauben und zum religiösen Bekenntnis" greift nicht über den - mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts (a.a.O., S. 160) - "internen Bereich der Glaubensgemeinschaft und ihrer Angehörigen" hinaus; er umfaßt also nur "das Haben- und Bekennenkönnen" des Glaubens "im privaten Bereich und dort, wo sie sich abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit Gleichgesinnten nach Treu und Glauben unter sich wissen dürfen"(vgl.BVerwG, Urteil v. 25.01.1995 -9 C 279.94-, NVwZ 1996, 82-85 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 176).

    fehlende Unterscheidung zwischen Innen- und Außensphäre der Religionsausübung ist weder für die Bestimmung des Schutzbereichs des Asylgrundrechts noch für die Beantwortung der Frage heranzuziehen, ob die Rechtspraxis im Iran das grundrechtlich geschützte "religiöse Existenzminimum" verletzt (vgl.BVerwG, Urteil v. 25.01.1995, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 05.03.1999 - 19 ZB 99.30678
    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.09.2001 - A 6 K 10135/01
    Aber auch unter Zugrundelegung der Sachlage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (§ 77 Abs. 2 S. 1 AsylVfG) lässt sich eine vom iranischen Staat ausgehende oder diesem zurechenbare religiöse oder religiös motivierte Verfolgung von Christen allein wegen ihres Glaubens oder der Zugehörigkeit zu einer christlichen Glaubensgemeinschaft nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen (im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, Urteil v. 26.10.1999 -5 L 310/99-; Bayr. VGH, Beschluss v. 05.03.1999 -19 ZB 99.30678- , jeweils zit. nach juris).

    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände führt auch eine Konversion vom Islam zum christlichen Glauben nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu religiöser oder religiös motivierter Verfolgung von Christen im Iran (im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, Urteil v. 26.10.1999, a.a.O.; Bayr. VGH, Beschluss v. 05.03.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.09.2001 - A 6 K 10135/01
    Auch liegt dort keine extreme allgemeine Gefahrenlage vor, die jeden einzelnen Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausliefern würde (vgl. zu den Voraussetzungen für die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 S.1 AuslG bei einerseits konkreten und andererseits allgemeinen Gefahren BVerwG, Urt.v. 17.10.1995, NVwZ 1996, 199 f.).
  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.09.2001 - A 6 K 10135/01
    Denn die Voraussetzungen dieses Anspruchs stimmen hinsichtlich der Verfolgungshandlung, des geschützten Rechtsguts und des politischen Charakters der Verfolgung mit den Voraussetzungen des Asylanspruchs nach Art. 16a Abs. 1 GG überein (vgl. zu Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG a.F.: BVerwG, Urteil vom 18.02.1992, DVBl. 1992, 843 = DÖV 1992, 582 = BayVBl. 1992, 377).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2001 - A 3 S 904/00
    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.09.2001 - A 6 K 10135/01
    Eine Gefährdung wegen der Asylantragstellung ergibt sich aus den übrigen Erkenntnismitteln ebenfalls nicht und wird auch von den mit dieser Frage befassten Obergerichten nicht gesehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.03.2001 -A 3 S 904/00-; Beschluss vom 07.05.2001 -A 3 S 476/01-, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.09.2001 - A 6 K 10135/01
    Allerdings kann sich die Gefahr eigener politischer Verfolgung auch aus gegen Dritte gerichteten Maßnahmen ergeben, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das der Asylbewerber mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb unter Berücksichtigung von Intensität und Häufigkeit der gegen andere Gruppenmitglieder gerichteten ausgrenzenden Rechtsgutsbeeinträchtigungen seine eigene bisherige Verschonung als eher zufällig anzusehen ist (vgl. BVerfG, Beschluß v. 23.01.1991, BVerfGE 83, 216, 239 ff.).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.09.2001 - A 6 K 10135/01
    Die Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich, wie etwa der häusliche Gottesdienst, aber auch die Möglichkeit zum Reden über den eigenen Glauben und zum religiösen Bekenntnis im nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich, ferner das Gebet und der Gottesdienst abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen dort, wo man sich nach Treu und Glauben unter sich wissen darf, gehören unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde wie nach internationalem Standard zu dem elementaren Bereich, den der Mensch als "religiöses Existenzminimum" zu seinem Leben- und Bestehenkönnen als sittliche Person benötigt (vgl. BVerwGE 74, 31 (38, 40); vgl. auch BVerwG, DVBl. 1986, S. 834 (836), insoweit in BVerwGE 74, 41 nicht abgedruckt); sie gehören zu dem unentziehbaren Kern seiner Privatsphäre ("privacy"), gehen aber nicht darüber hinaus (vgl. zu alledem BVerfG, Beschluß vom 01.07.1987 -2 BvR 478, 962/86-, BVerfGE 76, 143, 158, 159; BVerwG, Urteil vom 30.10.1990 -BVerwG 9 C 60.89-, InfAuslR 1991, 140, 141).
  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.09.2001 - A 6 K 10135/01
    Die Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich, wie etwa der häusliche Gottesdienst, aber auch die Möglichkeit zum Reden über den eigenen Glauben und zum religiösen Bekenntnis im nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich, ferner das Gebet und der Gottesdienst abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen dort, wo man sich nach Treu und Glauben unter sich wissen darf, gehören unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde wie nach internationalem Standard zu dem elementaren Bereich, den der Mensch als "religiöses Existenzminimum" zu seinem Leben- und Bestehenkönnen als sittliche Person benötigt (vgl. BVerwGE 74, 31 (38, 40); vgl. auch BVerwG, DVBl. 1986, S. 834 (836), insoweit in BVerwGE 74, 41 nicht abgedruckt); sie gehören zu dem unentziehbaren Kern seiner Privatsphäre ("privacy"), gehen aber nicht darüber hinaus (vgl. zu alledem BVerfG, Beschluß vom 01.07.1987 -2 BvR 478, 962/86-, BVerfGE 76, 143, 158, 159; BVerwG, Urteil vom 30.10.1990 -BVerwG 9 C 60.89-, InfAuslR 1991, 140, 141).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85

    Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit

  • VGH Hessen, 30.11.1992 - 13 UE 441/90

    Einzelfall einer erfolglosen Asylklage zweier iranischer Staatsangehöriger;

  • OVG Saarland, 23.10.2002 - 9 R 3/00

    Iran, Unruhen, Ghazwin, Glaubwürdigkeit, exilpolitische Betätigung, Monarchisten,

    1 2002, 10, vom 18.5.2001 - 6 A 1841/01.A - vom 6.8.2001 - 6 A 3082/01.A -, vom 20.8.2001 - 6 A 3272/01.A - und vom 3.8.1998 - 9 A 1496/98.A - Nds. OVG, Urteil vom 26.10.1999 - 5 L 3180/99 - und Beschluß vom 17.4.1998 - 5 L 4602/97 - BayVGH, Beschlüsse vom 25.4.1996 19 AA 96.30865 - und vom 5.3.1999 - 19 ZB 99.30478 - HessVGH, Urteile vom 27.1.1992 - 13 UE 567/89 - und vom 30.11.1992 - 13 UE 441/90 - VG Karlsruhe, Urteile vom 6.9.2001 - A 6 K 10121/01 - und - A 6 K 10135/01 - VG Koblenz, Urteil vom 26.11.1999 - 8 K 3448/98.KO - VG Bremen, Entscheidungen vom 19.9.1996 - 3 AS 99/93 -, vom 7.11.1996 - 3 AS 88/94 - und vom 24.11.1998 - 3 K 23125/96.A - VG Gießen, Urteil vom 3.4.1996 - 3 E 10933/96 - VG Berlin, Urteil vom 9.11.1992 - 2 A 21.90 -, NVwZ-RR 1993, 445 (Leits.) schließt sich der erkennende Senat dieser Einschätzung im Kern an.
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